Steuerkompetenz für die Therapiepraxis

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Steuerkompetenz für die Therapiepraxis

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Kategorie: Artikelnummer: SKTP

Beschreibung

42% Einkommenststeuersatz?

Ich habe meine Praxis im Januar 2014 eröffnet. Anfangs war es ruhig, und ich suchte nach einem Steuerberater, den ich schließlich fand und beauftragte. Die Dinge wurden komplizierter als erwartet. Dann kam im Jahr 2016 der Schock: Es stellte sich heraus, dass meine Praxis für die ersten drei Jahre als steuerfrei erklärt und mich als kinderlos gemeldet wurde. Ich wunderte mich, warum ich keine Steuerforderungen erhalten habe. Ich wusste, dass im dritten Jahr die Steuerforderungen plötzlich kommen würden und bat den Steuerberater proaktiv, mich auf dem Laufenden zu halten. Doch dieser behauptete später, ich hätte das nie gesagt und dass ich 2014 die steuerfreie Einstufung gefordert hätte. Leider gab es kein Protokoll, und ich wurde vertröstet. Schließlich fand ich mit meiner neuen Steuerberaterin eine Lösung, um das Problem zu beheben.

Ich entwickelte mich weiter

Im Laufe der Jahre stiegen die Umsätze und damit auch der Gewinn meiner Praxis. Irgendwann erreichte ich sämtliche Bemessungsgrenzen. Von meinem Gewinn musste ich nun knapp 12.000 € jährlich für die Krankenkasse, knapp 12.000 € für die Rentenversicherung und 42% Einkommenssteuer zahlen. Daher bat ich meine Steuerberatung um Möglichkeiten, um meine Steuerlast zu reduzieren. Die Antwort, dass Steuern nicht vermeidbar seien und es keine Tricks gäbe, akzeptierte ich nicht.

Damit habe ich mich nicht abgefunden

Ich ließ mich nicht entmutigen und beschäftigte mich intensiv mit dem Thema Steuernsparen. Ich fand viele Informationen und begann, meine Steuerlast zu reduzieren. Schließlich erhielt ich einen Anruf von meiner Steuerberaterin, die sagte, dass ich 16.000 € Steuern zurückerstattet bekomme. Dies lag daran, dass ich meine Steuern strategisch optimiert habe. Ich erkannte, dass die meisten Steuerberater eher Steuerverwalter als Steuerstrategen sind. Daher empfahl ich mir selbst, zwei Steuerberater zu haben: den operativen Steuerberater (Steuerverwalter) und den strategischen Steuerberater. Der erste kann sich nicht gut in strategische Überlegungen vertiefen, und dem zweiten die Steuerverwaltung aufzubürden, wäre für ihn nur belastend.

Was ich geschafft habe

Ich habe erfolgreich meine Steuern reduziert und meine Steuerlast gesenkt. Meinem operativen Steuerberater ist dies nicht immer nachvollziehbar, aber für mich war es in Ordnung. So blieb mein Steuersatz zwar bei 42%, aber ich habe nun deutlich mehr Nettoleistung zur Verfügung bei gleichem Umsatz. In diesem Seminar erkläre ich dir gerne, wie ich das erreicht habe.

Das bekommst du:

  1. Zugang: Webinarvideos mit insgesamt ??? Minuten Kontent
  2. Du kannst direkt nach dem Bezahlvorgang das Video anschauen
  3. Skript zum Seminar: ??? Seiten als PDF-Datei zum selber ausdrucken.
  4. Infopaket: Blabla

Die Handlungsstrategien sind bewährt und stammen von jemandem aus der Therapiepraxis und nicht von einem Theoretiker.

Seminarkapitel:

  • Modul 01 Der

Webinarvideo vs. Seminar?

  • Du kannst sofort loslegen zu lernen. VERSUS Du musst nicht auf den nächsten Seminartermin in drei Monaten warten.
  • Du kannst jederzeit das Video etwas zurückspulen und wiederholen oder komplett neu starten. VERSUS Der Dozent macht im Seminar einfach weiter.
  • Du kannst das lernen effektiv auf mehrere Tage verteilen. VERSUS Kopfschmerzen im Seminar und du lernst nicht mehr sehr viel.
  • Du sparst dir Zeit beim Autofahren, bei der Übernachtung und bei dem Arbeitstag. VERSUS Du fährst ewig mit dem Auto, musst ggf. übernachten und ein ganzer Tag ist dahin.
  • Du kannst den Inhalt eines Seminares komprimiert erfahren. VERSUS Rund 40% einer Präsenzveranstaltung sind nicht relevante Gespräche und Diskussionen.
  • Du kannst keine Fragen stellen. VERSUS Die emotionale Dichte und die Fragen am aktiven Seminar fehlen. Brauchst du das?

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Disclaimer: Die Unterlagen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt oder erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Daher entbindet dies den Verwender nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet. Dieses Angebot stellt keine Rechtsberatung dar.